Bewerbung, Kosten und Voraussetzungen

Einzigartig in Deutschland richtet sich unser medizinrechtlicher Studiengang ausschließlich an Juristen. Adressaten sind sowohl Berufsanfänger und Berufsanfängerinnen als auch praktisch tätige Juristen und Juristinnen, insbesondere Rechtsanwälte/-innen und Mitarbeiter/-innen in Gesundheitsämtern, Versicherungen, Kammern und Vereinigungen.

Zulassungsvoraussetzung zum Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht ist ein erfolgreiches juristisches Staatsexamen mindestens mit der Endnote „befriedigend“ in der 1. Juristischen Staatsprüfung sowie ein wenigstens mit der Endnote „voll befriedigend“ bewerteter Seminarschein. Ein gleichwertiger ausländischer Abschluss erfüllt die Voraussetzungen ebenfalls.

Bewerber oder Bewerberinnen mit 1. Juristischer Staatsprüfung, bei denen die obigen Voraussetzungen nicht vorliegen, können gleichwohl zugelassen werden, wenn ihm/ihr der Doktorgrad der Rechte mit mindestens dem Prädikat „cum laude“ verliehen worden ist, oder wenn sie die 2. Juristische Staatsprüfung mindestens mit dem Prädikat „befriedigend“ absolviert haben.Weiterhin wird eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung vorausgesetzt.

Um eine möglichst hohe Qualität zu gewährleisten, werden maximal 25 Teilnehmer zugelassen. Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die zur Verfügung stehenden Plätze, wählt der Studien- und Prüfungsausschuss die qualifiziertesten Teilnehmer aus.  

Die Studiengebühren belaufen sich auf 3.000 Euro pro Semester.  Für Referendare und Personen mit vergleichbarem Einkommen gilt eine ermäßigte Gebühr von 2.000 € pro Semester.

Binnen 10 Tagen nach Erteilung der bedingten Zulassung ist eine Anzahlung in Höhe von 500.- € zu leisten.

Die erste Rate in Höhe von 2.500.- € ist bis zum 15.09.2010, die zweite Rate in Höhe von 3.000.- € ist bis zum 15.03.2011 zu erbringen.